Freigebige Zuwendung bei ungeklärten Vermögenszuwächsen?
FG Köln, vom 28.11.2000 - Aktenzeichen 9 K 2480/94
DRsp Nr. 2001/13254
Freigebige Zuwendung bei ungeklärten Vermögenszuwächsen?
Ein Geldzufluss unterliegt nur dann der Schenkungsteuer, wenn nach den Umständen des Einzelfalles feststeht, dass es sich um eine freigebige Zuwendung unter Lebenden handelt, durch die der Bedachte auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Dies gilt auch bei Zuwendungen zwischen Ehegatten, Verwandten oder Freunden. Die Schenkungsteuer ist kein Auffangtatbestand für ungeklärte Vermögenszuwächse.
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