BFH vom 15.12.1999
X R 23/95
Fundstellen:
BB 2000, 658
BFH/NV 2000, 797
BFHE 190, 460
BStBl II 2000, 267
DB 2000, 699
DStR 2000, 515

Fremdfinanzierter Einmalbetrag für Lebensversicherung

BFH, vom 15.12.1999 - Aktenzeichen X R 23/95

DRsp Nr. 2000/4870

Fremdfinanzierter Einmalbetrag für Lebensversicherung

Finanzierungskosten, die durch den Abschluss eines Vertrages über eine sofort beginnende Leibrentenversicherungsleistung gegen Zahlung eines Einmalbetrages veranlasst sind, können als Werbungskosten bei den Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen abziehbar sein, wenn der Rentenberechtigte (Steuerpflichtiger) nach den gegebenen Umständen, vor allem im Hinblick auf seine (statistische) Lebenserwartung bei Vertragsschluss, damit rechnen kann, dass die Einnahmen (in Höhe der Ertragsanteile) den Finanzierungsaufwand übersteigen.

Für die Praxis:

1. Die Kläger schlossen mit einer in Großbritannien ansässigen Versicherungsgesellschaft einen sofort beginnenden Rentenversicherungsvertrag gegen Einmalzahlung. Den Einmalbetrag, die Gebühr für die Kreditvermittlung sowie das im Rahmen der Finanzierung anfallende Disagio finanzierten die Kläger durch ein gesondertes Darlehen.

2. Das Urteil enthält umfangreiche Ausführungen zu den in die Prognose der Einkunftserzielungsabsicht einzubeziehenden Faktoren (statistische Lebenserwartung, Währungsumrechnung). Angesichts des konkreten Sachzusammenhangs des Finanzierungsaufwands zu den Rentenbezügen, die den Klägern von Anfang an zuflossen, sieht der BFH es für unbeachtlich an, dass ein Totalüberschuss womöglich erst nach 39 Jahren erzielt werden konnte.