Gegenstand des Unternehmens der 1977 durch Einschaltung der A. AG in B. gegründeten Klägerin ist die Entwicklung, die Konstruktion und der Vertrieb von ... und ... in Verbindung mit Stahl und Leichtmetall. Es handelt sich dabei in den Streitjahren vor allem um ... für ..., später auch um übergroße Sonnenschirme. Der Betrieb wurde zuvor in der C. OHG ausgeübt, deren Gesellschafter die Geschäftsführer der Klägerin, die Gebrüder D. und E. I. waren.
Angefochten sind die nach einer Steuerfahndungsprüfung erlassenen und durch Einspruchsentscheidungen geänderten Körperschaftsteuerbescheide für 1979 bis 1988; das Verfahren wegen der Feststellungsbescheide gemäß §
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