1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Streitig sind der Werbungskostenabzug von Schuldzinsen und die Absetzungen für Abnutzung (AfA) bei den Einkünften des Klägers aus Vermietung und Verpachtung eines zuvor von dem Ehegatten, der Klägerin, erworbenen Hausgrundstücks.
Die Kläger wurden für das Streitjahr 2005 als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
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