FG Baden-Württemberg - Urteil vom 29.07.2010
2 K 2073/09
Normen:
EStG § 21; EStG § 12; EStG § 9;

Fremdvergleich beim Erwerb einer Immobilie durch nahe Angehörige (Ehegatten)

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.07.2010 - Aktenzeichen 2 K 2073/09

DRsp Nr. 2010/23164

Fremdvergleich beim Erwerb einer Immobilie durch nahe Angehörige (Ehegatten)

1. Ob im Einzelfall ein Vertrag zwischen nahen Angehörigen dem Fremdvergleich standhält, richtet sich nach der Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten. Dabei kann einzelnen Beweisanzeichen ein unterschiedliches Gewicht beigemessen werden. 2. Enthält ein zwischen Ehegatten geschlossener Grundstückskaufvertrag keine Angaben zur Fälligkeit des Kaufpreises, zu den Verzugsfolgen oder zur Form der Zahlung und erfolgt die Grundstücksübereignung Monate vor der unverzinsten und ungesicherten Kaufpreiszahlung, ist die steuerliche Anerkennung des Kaufvertrages zu versagen.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 21; EStG § 12; EStG § 9;

Tatbestand:

Streitig sind der Werbungskostenabzug von Schuldzinsen und die Absetzungen für Abnutzung (AfA) bei den Einkünften des Klägers aus Vermietung und Verpachtung eines zuvor von dem Ehegatten, der Klägerin, erworbenen Hausgrundstücks.

Die Kläger wurden für das Streitjahr 2005 als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.