BFH vom 18.09.1996
I R 69/95

Fremdwährungsverluste und Betriebsausgabenabzug bei Beteiligungen an US-Grundstücksgesellschaften

BFH, vom 18.09.1996 - Aktenzeichen I R 69/95

DRsp Nr. 2001/1214

Fremdwährungsverluste und Betriebsausgabenabzug bei Beteiligungen an US-Grundstücksgesellschaften

1. Währungsverluste aus der Beteiligung einer inländischen Personengesellschaft an einer ausländischen Grundstücksgesellschaft in einem DBA-Staat (hier: USA) sind bei der inländischen Besteuerung nicht zu berücksichtigen. 2. Bei der Gewinnermittlung der inländischen Personengesellschaft ist für den Abzug von Betriebsausgaben entschieden auf den Veranlassungszusammenhang abzustellen. Bei Gemeinkosten (im Streitfall: Gesellschaftsteuer, Beratungskosten) ist ggf. eine anteilige Aufteilung vorzunehmen.

Für die Praxis:

Zu 1.: Vgl. das BFH-Urteil vom 16.2.1996 - I R 42/95 (BStBl. II 1997,128) sowie den Praxishinweis dazu in EURO STEUER-TELEX 1996, 226.