FG Baden-Württemberg vom 16.10.1996
1 K 134/93
Fundstellen:
EFG 1999, 112

Gebäude: Vermietbarkeit als immaterielles Wirtschaftsgut?

FG Baden-Württemberg, vom 16.10.1996 - Aktenzeichen 1 K 134/93

DRsp Nr. 2001/2668

Gebäude: Vermietbarkeit als immaterielles Wirtschaftsgut?

1. Die Vermietbarkeit eines Gebäudes ist eine wertbildende Eigenschaft, die mit dem Gebäude steht und fällt. Daher bleibt für die Annahme eines zusätzlichen immateriellen Wirtschaftsguts "Mietrecht" kein Raum mit der Folge, daß weder eine Teilwertabschreibung noch eine AfaA vorgenommen werden kann, wenn sinkende Mieteinnahmen ihren Grund ausschließlich in den Liquiditätsschwierigkeiten des Mieters haben. 2. Ein zum Ausgleich für eine Mietreduzierung gezahlter Einmalbetrag an den Vermieter führt bei diesem nicht zu außerordentlichen Einkünften i.S. der §§ 24 Nr. 1 a, 34 und 2Abs. 1 , wenn der Einmalbetrag deutlich niedriger als die aufgrund der Mietreduzierung entgehenden Einnahmen ist und der Vermieter bei der Vereinbarung der Ausgleichszahlung in Form eines Einmalbetrags unter keinem wirtschaftlichen, rechtlichen oder tatsächlichen Druck gestanden hat.

Für die Praxis:

Zu 1.: Das Gebäude war weder in seiner Nutzungsfähigkeit eingeschränkt noch war bei ihm die Möglichkeit einer wirtschaftlich sinnvollen Verwendung durch Nutzung entfallen. Die Liquiditätsschwierigkeiten des Mieters hatten auf das Gebäude keinerlei Einfluß.

Zu 2.: Die Einmalzahlung hätte ohne weiteres auf die Restlaufzeit des Mietvertrags verteilt werden können.

Fundstellen
EFG 1999, 112