BFH - Urteil vom 20.12.2012
III R 40/11
Normen:
InvZulG 1999 § 2 Abs. 4 Satz 6;
Vorinstanzen:
FG Thüringen, vom 13.04.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 615/07

Gebäudeteile als selbständige Wirtschaftsgüter im Investitionszulagenrecht

BFH, Urteil vom 20.12.2012 - Aktenzeichen III R 40/11

DRsp Nr. 2013/5283

Gebäudeteile als selbständige Wirtschaftsgüter im Investitionszulagenrecht

1. Nach den auch im Investitionszulagenrecht anwendbaren ertragsteuerlichen Grundsätzen kann ein Gebäude in ebenso viele Wirtschaftsgüter aufgeteilt werden, wie einzelne Gebäudeteile in verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen stehen.2. Besteht ein baulich einheitliches Gebäude nach diesen Grundsätzen aus verschiedenen selbständigen Wirtschaftsgütern, dann ist jedes Wirtschaftsgut im Hinblick auf den Zeitpunkt der Fertigstellung gesondert zu würdigen.

Normenkette:

InvZulG 1999 § 2 Abs. 4 Satz 6;

Gründe

I.