I. Der Erinnerungsgegner hatte gegen den Erinnerungsführer, der nach seiner Ansicht als Subunternehmer im Bereich des ...- und ... in erheblichem Maße steuerpflichtige Einkünfte erzielt bzw. Umsätze ausgeführt und die daraus entstandenen Steuern verkürzt hatte, für die Jahre 0000 bis 0000 entsprechende Bescheide erlassen. Der Erinnerungsführer hatte gegen die Umsatzsteuerbescheide der Jahre 0000 bis 0000 im Verfahren 7 K 7609/01 geklagt und gegen die Einkommensteuerbescheide der Jahre 0000 bis 0000 im Verfahren 7 K 7608/01.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|