FG Hessen - Urteil vom 20.11.1997
3 K 3771/96
Fundstellen:
EFG 1998, 465

Geldwerter Vorteil bei verbilligtem Pkw-Ankauf

FG Hessen, Urteil vom 20.11.1997 - Aktenzeichen 3 K 3771/96

DRsp Nr. 2001/2861

Geldwerter Vorteil bei verbilligtem Pkw-Ankauf

Erwirbt ein Arbeitgeber unter Ausnutzung eines besonders hohen Firmenrabatts einen Pkw und veräußert er ihn anschließend unter Weitergabe des gesamten Rabatts an einen Arbeitnehmer, gehört die Differenz zwischen dem Listenpreis (abzüglich angemessenen Händlerrabatts) und tatsächlichem Verkaufspreis zum Arbeitslohn des Arbeitnehmers. Eine Minderung des geldwerten Vorteils ist auch bei einem schwerbehinderten Arbeitnehmer nicht vorzunehmen, der aufgrund seiner Behinderung für alle privaten und beruflichen Fahrten auf die Benutzung eines Pkw angewiesen ist und mit dem eigenen Pkw in größerem Umfang Dienstreisen für seinen Arbeitgeber unternimmt.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Kläger bei dem begünstigten Kauf eines Pkw im Streitjahr 1994 ein steuerbarer geldwerter Vorteil im Sinne des § 8 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) zugewendet worden ist. Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Kläger werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger hat im Streitjahr im Wesentlichen Einkünfte aus einer nichtselbständigen Tätigkeit als Beamter des Dienstes bei ... bezogen.