VG Berlin, vom 16.12.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 26 K 453.13
OVG Berlin-Brandenburg, vom 15.02.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 6 B 5.16
Gelten eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs nach § 49a Abs. 1 VwVfG als Insolvenzforderung; Vorliegen des Widerrufsgrunds des Auflagenverstoßes zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
BVerwG, Urteil vom 19.06.2019 - Aktenzeichen 10 C 2.18
DRsp Nr. 2019/12185
Gelten eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs nach § 49a Abs. 1VwVfG als Insolvenzforderung; Vorliegen des Widerrufsgrunds des Auflagenverstoßes zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch nach § 49a Abs. 1VwVfG ist im Sinne von § 38InsO auch dann bereits begründet und damit Insolvenzforderung, wenn zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Widerrufsgrund des Auflagenverstoßes gemäß § 49 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2VwVfG gegeben ist (Fortführung von BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2015 - 3 C 8.14 - BVerwGE 151, 302).
Tenor
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.