Abweichend von dem geänderten Einkommensteuerbescheid vom 13. Februar 2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18. Juni 2009 wird die Einkommensteuer 2007 auf 1.039,00 EUR festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar.
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