Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 15. Juli 2020 -
Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
3.Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen zu erstatten. Damit erledigt sich der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe.
4.Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 15.000 (in Worten: fünfzehntausend) Euro festgesetzt.
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