FG Nürnberg - Urteil vom 15.12.2003
I 241/03
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a ;

Gemäß Altenteilsvertrag getragene Aufwendungen für ein Grabmal als dauernde Last

FG Nürnberg, Urteil vom 15.12.2003 - Aktenzeichen I 241/03

DRsp Nr. 2004/4023

Gemäß Altenteilsvertrag getragene Aufwendungen für ein Grabmal als dauernde Last

Auch ihrer Natur nach einmalige Vorgänge können den Begriff der dauernden Last erfüllen, sofern es sich um im Rahmen eines Altenteils vereinbarte typische Versorgungsleistungen handelt. Die Wiederkehr der Leistungen besteht hier darin, dass die verschiedensten einmaligen Vorgänge im Rahmen der auf Lebenszeit und damit dauernd übernommenen Versorgung des Altenteilsberechtigten den Versorgungstatbestand immer wieder neu auslösen können.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Kosten für ein Grabmal als dauernde Last berücksichtigt werden können, wenn sich der Übernehmer eines landwirtschaftlichen Betriebs zur Errichtung des Grabmals im Übergabevertrag gegenüber den Altenteilsberechtigten verpflichtet hatte.