Gemeiner Wert eines Grundstücksteils; Einkommensteuer 1993
FG München, Urteil vom 16.12.2003 - Aktenzeichen 6 K 1304/01
DRsp Nr. 2004/4397
Gemeiner Wert eines Grundstücksteils; Einkommensteuer 1993
Der gemeine Wert eines Grundstücksteils, der anlässlich einer Betriebsveräußerung in das Privatvermögen überführt wird, ist nicht deshalb zu mindern, weil er nach der katastermäßigen Abtrennung vom bisherigen (Gesamt-)Grundstück nur noch eingeschränkt bebaubar und unzureichend erschlossen ist, wenn das (Gesamt-)Grundstück vor der Abtrennung uneingeschränkt bebaubar und ausreichend erschlossen gewesen war.