I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist ein eingetragener Verein. Satzungsmäßiger Zweck ist es, durch Aufklärung und gutes Beispiel Liebe und Verständnis für die Tierwelt zu wecken und das Wohlergehen und eine artgerechte Haltung von Tieren zu fördern.
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