FG Köln - Beschluss vom 24.11.2023
7 V 1177/23
Normen:
FGO § 69 Abs. 6 S. 1, 2;

Gerichtliche Entscheidung über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung hinsichtlich der Einkommensteuerbescheide aus der freiberuflichen Tätigkeit eines Arztes

FG Köln, Beschluss vom 24.11.2023 - Aktenzeichen 7 V 1177/23

DRsp Nr. 2024/2688

Gerichtliche Entscheidung über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung hinsichtlich der Einkommensteuerbescheide aus der freiberuflichen Tätigkeit eines Arztes

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.

Die Beschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

FGO § 69 Abs. 6 S. 1, 2;

Gründe

I.

Mit dem vorliegenden Antrag begehren die Antragsteller die Abänderung des Aussetzungsschlusses des Senats vom 27.1.2021 (7 V) hinsichtlich der Einkommensteuerbescheide 2017 und 2018 sowie der Bescheide über Einkommensteuervorauszahlungen 2019 und 2020. Der Antragsgegner hat zwischenzeitlich Änderungsbescheide für die Streitjahre 2017 und 2018 sowie erstmalige Einkommensteuerbescheide für 2019 und 2020 erlassen.

In der Sache ist streitig, in welcher Höhe Gewinne aus dem Betrieb einer Arztpraxis angefallen sind und ob bzw. inwieweit diese dem Antragsteller oder der A (Ltd.) zuzurechnen sind.

Der Antragsteller ist seit ... als niedergelassener Arzt freiberuflich tätig. Am 00.00.20 gründete er die in das Handelsregister in B eingetragene Ltd., deren alleiniger Anteilseigner und gleichzeitiger Direktor er ist. Die Ltd. hat ihren Geschäftssitz in C; ihr Verwaltungssitz befindet sich in D. Als Tätigkeitsfeld der Ltd. wird die Durchführung von Dienstleistungen im Allgemeinen und als Gegenstand des Unternehmens der Betrieb einer Arztpraxis angegeben.