FG Thüringen - Urteil vom 28.11.2002
III 1123/99
Normen:
StBerG § 37 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; GG Art. 19 Abs. 4 ; GG Art. 12 Abs. 1 ;

Gerichtliche Überprüfung der schriftlichen Steuerberaterprüfung

FG Thüringen, Urteil vom 28.11.2002 - Aktenzeichen III 1123/99

DRsp Nr. 2008/19354

Gerichtliche Überprüfung der schriftlichen Steuerberaterprüfung

1. Die Finanzgerichte können in den Verfahren über Steuerberaterprüfungen schriftliche Arbeiten im Rahmen einer Steuerberaterprüfung auf Grund eigenen Sachverstandes beurteilen. 2. Aus dem Grundsatz der Chancengleichheit folgt jedoch, dass die prüfungsspezifischen Wertungen im Gesamtzusammenhang des Prüfungsverfahrens getroffen werden müssen und sich nicht ohne Weiteres im späteren Verwaltungsstreitverfahren nachvollziehen lassen. Dementsprechend dürfen Prüfungsnoten nicht isoliert gesehen werden, sondern sind in einem Bezugssystem zu finden, dass durch die persönlichen Erfahrungen und Vorstellungen der Prüfer beeinflusst wird. 3. Mit dem Grundsatz der Chancengleichheit wäre es unvereinbar, wenn einzelne Kandidaten, indem sie einen Verwaltungsgerichtsprozess anstrengten, die Chance einer vom Vergleichsrahmen unabhängigen Bewertung erhielten.

Normenkette:

StBerG § 37 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; GG Art. 19 Abs. 4 ; GG Art. 12 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Nach erfolglosen Versuchen 1993 und 1995 nahm die Klägerin im Jahr 1998 erneut an der Steuerberaterprüfung teil. In den schriftlichen Arbeiten erzielte sie folgende Bewertung:

1. Verfahrensrecht und andere Steuerrechtsgebiete

Note 5,5

2. Ertragsteuern

Note 4,5

3. Buchführung und Bilanzwesen

Note 4,5

das ergab einen Notendurchschnitt von

4,83.