BFH vom 25.07.1997
VI R 123/95
Fundstellen:
DStZ 1998, 483

Geringe Unterhaltsleistung: Übertragung des Kinderfreibetrags

BFH, vom 25.07.1997 - Aktenzeichen VI R 123/95

DRsp Nr. 1998/19160

Geringe Unterhaltsleistung: Übertragung des Kinderfreibetrags

Der Kinderfreibetrag ist nicht nach § 32 Abs. 6 Satz 5 EStG auf den anderen Elternteil übertragbar, wenn der Steuerpflichtige seiner titulierten Unterhaltsverpflichtung nachkommt. Das gilt auch, wenn seine Zahlungen im Verhältnis zum Gesamtbedarf des Kindes gering sind.

Für die Praxis: