Geringe Unterhaltsleistung: Übertragung des Kinderfreibetrags
BFH, vom 25.07.1997 - Aktenzeichen VI R 123/95
DRsp Nr. 1998/19160
Geringe Unterhaltsleistung: Übertragung des Kinderfreibetrags
Der Kinderfreibetrag ist nicht nach § 32 Abs. 6 Satz 5 EStG auf den anderen Elternteil übertragbar, wenn der Steuerpflichtige seiner titulierten Unterhaltsverpflichtung nachkommt. Das gilt auch, wenn seine Zahlungen im Verhältnis zum Gesamtbedarf des Kindes gering sind.
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