Geschenke an die Gastgeberin einer Hausverkaufsparty
BFH, vom 28.03.1996 - Aktenzeichen V R 33/95
DRsp Nr. 1997/8241
Geschenke an die Gastgeberin einer Hausverkaufsparty
1. Für die Lieferung von Geschenkgegenständen an die Gastgeberin einer Hausverkaufsparty, die für die Vorführung von bestimmten Erzeugnissen ihre Wohnung zur Verfügung stellt, Gäste einlädt und bewirtet, die Ausgabe der bestellten Gegenstände und die Einziehung des Kaufpreises übernimmt, ist das Entgelt der Wert dieser sonstigen Leistungen, der geschätzt werden muß.2. Hinweise für den Wert der Gegenleistung können sich aus dem Wert der Lieferung des Unternehmers ergeben. Es ist nicht zulässig, im Rahmen der Schätzung den gelieferten Geschenkgegenstand mit dem Verkaufspreis anzusetzen.
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