FG Köln vom 07.12.1999
13 K 6191/95
Fundstellen:
EFG 2000, 582

Gesellschafter-Gebäude: Baumaßnahmen auf Kosten der GmbH

FG Köln, vom 07.12.1999 - Aktenzeichen 13 K 6191/95

DRsp Nr. 2001/2886

Gesellschafter-Gebäude: Baumaßnahmen auf Kosten der GmbH

Von einer vGA ist nicht auszugehen, wenn eine GmbH auf eigene Kosten Erhaltungsmaßnahmen an einem von ihrem beherrschenden Gesellschafter gemieteten Wohngebäude durchführt, dessen Mietwohnungen an die Arbeitnehmer der GmbH untervermietet sind. Dies setzt allerdings voraus, dass beim Gesellschafter zunächst kein Vermögensvorteil entsteht und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die GmbH bereits im Voraus auf einen zum Zeitpunkt der Beendigung des Mietvertrags nach den Vorschriften des BGB eventuell bestehenden Ausgleichsanspruch verzichtet hat.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist im wesentlichen streitig, ob von der Klägerin getragene Kosten für den Einbau von Fenstern in einem von dem beherrschenden Gesellschafter angemieteten Gebäude als verdeckte Gewinnausschüttungen zu beurteilen sind.

Unternehmensgegenstand der mit Vertrag vom 13.6.1986 gegründeten Klägerin ist gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrages "der Erwerb des zu K. bestehenden Unternehmens unter der Firma M, Inhaber B, ... sowie dessen Fortführung und somit der Einzelhandel mit Hausrats- und Eisenwaren und der Großhandel mit Raumausstatter-Bedarf".