BFH - Urteil vom 11.12.2002
XI R 41/01
Normen:
EStG § 24 Nr. 1 § 34 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 607

Gesellschafter-Geschäftsführer - Tarifbegünstigung für Abfindung für Verzicht auf Pensionszusage

BFH, Urteil vom 11.12.2002 - Aktenzeichen XI R 41/01

DRsp Nr. 2003/4061

Gesellschafter-Geschäftsführer - Tarifbegünstigung für Abfindung für Verzicht auf Pensionszusage

Veräußert ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, für den eine Pensionszusage besteht, seine Geschäftsanteile und wird die Pensionszusage auf Druck des Käufers abgelöst, so ist die hierfür von der GmbH gezahlte Abfindung tarifbegünstigt.

Normenkette:

EStG § 24 Nr. 1 § 34 ;

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger), zusammen veranlagte Eheleute, waren zu 52 v.H. bzw. 48 v.H. Gesellschafter einer GmbH. Der im Jahr 1934 geborene Kläger war alleiniger Geschäftsführer, die im Jahr 1941 geborene Klägerin kaufmännische Angestellte der GmbH.

Am 23. September 1980 schloss die GmbH mit den Klägern Pensionsverträge. Sie bildete Pensionsrückstellungen, die sich am 31. Dezember 1995 auf ... DM beliefen und die durch Barmittel gedeckt waren.