I. Die Beteiligten streiten über die Angemessenheit der Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers, der gleichzeitig für mehrere Gesellschaften tätig ist.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Rechtsnachfolgerin der X-GmbH, die in den Streitjahren (1994 bis 1996) ein Dentallabor betrieb. Alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der X-GmbH war zunächst A, der am 23. Dezember 1996 einen Geschäftsanteil von 40 v.H. an seine Ehefrau abgetreten hat.
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