Mit Urteil vom 31.5.1995 (BStBl. II, 683) hat der BFH zwar entschieden, daß wechselkursbedingte zusätzliche Zinserträge bei der inländischen Gesellschaft, die sich atypisch still an einer US-Corporation beteiligte, als Sondervergütungen gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu erfassen sind. Voraussetzung hierfür war jedoch, daß es sich um bereits realisierte Wertveränderungen handelte.
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