BFH vom 11.06.1996
I B 33/95

Gesellschafterdarlehen an ausländische Personengesellschaften und wechselkursbedingte Gewinnminderungen

BFH, vom 11.06.1996 - Aktenzeichen I B 33/95

DRsp Nr. 2001/1217

Gesellschafterdarlehen an ausländische Personengesellschaften und wechselkursbedingte Gewinnminderungen

Bei einem in der Sonderbilanz erfaßten Gesellschafterdarlehen an eine ausländische Personengesellschaft können sich wechselkursbedingte Wertveränderungen grundsätzlich erst im Zeitpunkt der Beendigung der Gesellschafterstellung auf den steuerlichen Gewinn des Gesellschafters auswirken (Anschluß an BFH v. 12.7.1990, BStBl. II 1991, 64 sowie BFH v. 19.5.1993, BStBl. II, 714).

Für die Praxis:

Mit Urteil vom 31.5.1995 (BStBl. II, 683) hat der BFH zwar entschieden, daß wechselkursbedingte zusätzliche Zinserträge bei der inländischen Gesellschaft, die sich atypisch still an einer US-Corporation beteiligte, als Sondervergütungen gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu erfassen sind. Voraussetzung hierfür war jedoch, daß es sich um bereits realisierte Wertveränderungen handelte.