FG München vom 03.11.1997
9 K 3719/94
Fundstellen:
EFG 1998, 945

Gesellschafterdarlehen und Verluste nach § 15 a EStG

FG München, vom 03.11.1997 - Aktenzeichen 9 K 3719/94

DRsp Nr. 2001/2996

Gesellschafterdarlehen und Verluste nach § 15 a EStG

Einnahmen eines Kommanditisten für die Gewährung eines Darlehens an die KG sind in einer Sonderbilanz des Kommanditisten zu erfassen. Eine Saldierung mit Verlusten aus der Personengesellschaft entfällt nach § 15 a Abs. 1 Satz 1 EStG.

Gründe:

I.

Die Klägerin ist eine Kommanditgesellschaft, an der die ... GmbH als Komplementärin sowie der Beigeladene ... und die ...-GmbH als Kommanditisten beteiligt sind.

Am Gewinn und Verlust der Gesellschaft sind der Beigeladene ... mit 2 v. H. und die ... GmbH mit 98 v.H. beteiligt. Die Komplementärin ist am Ergebnis der Gesellschaft nicht beteiligt, sie erhält eine jährliche Haftungsvergütung von 2.500 DM und für die Übernahme der Geschäftsführung eine jährliche Vergütung von 17.500 DM.

Der Beigeladene ... hat der Klägerin ein mit jeweils 2 v.H. über dem Diskontsatz der ...Bank verzinsliches Gesellschafterdarlehen in Höhe von 106.976 DM gewährt. Entsprechend der Darlehensvereinbarung hat die Klägerin für das am 30. September 1993 endende Geschäftsjahr an den Beigeladenen 10.222 DM Zinsen bezahlt.

Das am 30. September 1993 endende Wirtschaftsjahr der Klägerin schloss mit einem Verlust von 156.219 DM, von dem entsprechend dem Ergebnisverteilungsschlüssel 3.124 DM auf den Beigeladenen ... und 153.095 DM auf die ... GmbH entfielen.