BFH - Urteil vom 17.11.1999
I R 8/99
Normen:
EStG § 2a Abs. 1, 2 ;

Gesellschafterdarlehen; Verlustverrechnung

BFH, Urteil vom 17.11.1999 - Aktenzeichen I R 8/99

DRsp Nr. 2002/2439

Gesellschafterdarlehen; Verlustverrechnung

1. Negative Einkünfte aus einer in einem ausländischen Staat belegenen gewerblichen Betriebsstätte dürfen gem. § 2 a Abs. 1 Nr. 2 EStG nur mit positiven Einkünften der jeweils selben Art aus dem selben Staat ausgeglichen werden und dürfen auch nicht nach § 10 d EStG abgezogen werden. 2. Gewährt der (inländische) Gesellschafter einer gewerblich tätigen PersG der USA dieser Gesellschaft ein Darlehen und geht das Darlehen aufgrund des wirtschaftlichen Zusammenbruchs der Gesellschaft verloren, ist der daraus entstehende Verlust nur begrenzt verrechenbar i.S.d. § 2 a Abs. 1 EStG.

Normenkette:

EStG § 2a Abs. 1, 2 ;