BFH, Urteil vom 17.11.1999 - Aktenzeichen I R 8/99
DRsp Nr. 2002/2439
Gesellschafterdarlehen; Verlustverrechnung
1. Negative Einkünfte aus einer in einem ausländischen Staat belegenen gewerblichen Betriebsstätte dürfen gem. § 2 a Abs. 1 Nr. 2EStG nur mit positiven Einkünften der jeweils selben Art aus dem selben Staat ausgeglichen werden und dürfen auch nicht nach § 10 dEStG abgezogen werden.2. Gewährt der (inländische) Gesellschafter einer gewerblich tätigen PersG der USA dieser Gesellschaft ein Darlehen und geht das Darlehen aufgrund des wirtschaftlichen Zusammenbruchs der Gesellschaft verloren, ist der daraus entstehende Verlust nur begrenzt verrechenbar i.S.d. § 2 a Abs. 1EStG.