FG Düsseldorf - Urteil vom 17.12.2019
13 K 3467/18 E
Normen:
AO § 162 Abs. 1 S. 1-2; EStDV § 56 S. 2;
Fundstellen:
NZI 2020, 484
ZInsO 2020, 1093
ZVI 2020, 315

Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer; Schätzung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit; Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung bei Anzeige der Masseunzulänglichkeit

FG Düsseldorf, Urteil vom 17.12.2019 - Aktenzeichen 13 K 3467/18 E

DRsp Nr. 2020/4664

Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer; Schätzung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit; Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung bei Anzeige der Masseunzulänglichkeit

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid für 2016 vom 14.3.2019 wird dahingehend geändert, dass die Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Höhe von bislang 15.000 € auf 13.126 € herabgesetzt werden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger zu 94% und dem Beklagten zu 6% auferlegt.

Normenkette:

AO § 162 Abs. 1 S. 1-2; EStDV § 56 S. 2;

Tatbestand

Über das Vermögen des Klägers wurde durch Beschluss des Amtsgerichts (Insolvenzgericht) das Insolvenzverfahren eröffnet und Eigenverwaltung unter Aufsicht eines Sachwalters angeordnet. Am 16.1.2017 ging beim Insolvenzgericht eine Anzeige ein, dass Masseunzulänglichkeit bestehe. Mit Beschluss vom 6.7.2018 wurde das Insolvenzverfahren nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt.