Der Einkommensteuerbescheid für 2016 vom 14.3.2019 wird dahingehend geändert, dass die Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Höhe von bislang 15.000 € auf 13.126 € herabgesetzt werden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger zu 94% und dem Beklagten zu 6% auferlegt.
Über das Vermögen des Klägers wurde durch Beschluss des Amtsgerichts (Insolvenzgericht) das Insolvenzverfahren eröffnet und Eigenverwaltung unter Aufsicht eines Sachwalters angeordnet. Am 16.1.2017 ging beim Insolvenzgericht eine Anzeige ein, dass Masseunzulänglichkeit bestehe. Mit Beschluss vom 6.7.2018 wurde das Insolvenzverfahren nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt.
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