FG Niedersachsen - Urteil vom 03.12.2003
12 K 262/99
Normen:
AO § 179 Abs. 3 ; EStG § 32c Abs. 2 ;
Fundstellen:
DStRE 2004, 659
EFG 2004, 785

Gesonderte Feststellung; Gewerbliche Einkünfte; Ergänzungsbescheid - Ergänzungsbescheid bei fehlender Feststellung der gewerblichen Einkünfte

FG Niedersachsen, Urteil vom 03.12.2003 - Aktenzeichen 12 K 262/99

DRsp Nr. 2004/5847

Gesonderte Feststellung; Gewerbliche Einkünfte; Ergänzungsbescheid - Ergänzungsbescheid bei fehlender Feststellung der gewerblichen Einkünfte

1. Die fehlende Feststellung gewerblicher Einkünfte i.S.d. § 32c Abs. 2 EStG kann in einem Ergänzungsbescheid gem. § 179 Abs. 3 AO getroffen werden, sofern der ursprüngliche Feststellungsbescheid unvollständig bzw. lückenhaft war. 2. Ergänzungsbescheide dürfen einen lückenhaften Feststellungsbescheid vervollständigen, nicht aber Unrichtigkeiten eines Feststellungsbescheides korrigieren oder die im ursprünglichen Feststellungsbescheid getroffenen Feststellungen ändern.

Normenkette:

AO § 179 Abs. 3 ; EStG § 32c Abs. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob das Finanzamt den Antrag auf Erteilung eines Ergänzungsbescheides gem. § 179 Abs. 3 Abgabenordnung (AO) zu Recht abgelehnt hat.