Streitig ist die Einstufung des Betriebs der Klägerin als Handel oder verarbeitendes Gewerbe für die Gewährung von Investitionszulage.
Die Klägerin beantragte für verschiedene Wirtschaftsgüter mit Schreiben vom 16. September 1994 für das Kalenderjahr 1993 Investitionszulage in Höhe von 22.895,30 DM.
Mit Bescheid vom 7. Februar 1995 lehnte das Finanzamt die Festsetzung einer Investitionszulage für das Jahr 1993 ab.
Hiergegen legte die Klägerin Einspruch ein.
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