Auf die Berufung des Beklagten wird das am 02.01.2019 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Wuppertal abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Gegenstand des Rechtsstreits sind Gewährleistungsansprüche aus dem Kauf eines gebrauchten BMW X5, die der Kläger gegen den Beklagten geltend macht.
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