OLG Düsseldorf - Urteil vom 12.12.2019
5 U 47/19
Normen:
BGB § 812; BGB § 818; BGB § 817 S. 2; BGB § 138 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Wuppertal, vom 02.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 15/17

Gewährleistungsansprüche aus dem Kauf eines gebrauchten PkwNichtiger Kaufvertrag wegen SittenwidrigkeitVertragsabschluss zur Vorbereitung strafbarer Handlungen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.12.2019 - Aktenzeichen 5 U 47/19

DRsp Nr. 2021/8457

Gewährleistungsansprüche aus dem Kauf eines gebrauchten Pkw Nichtiger Kaufvertrag wegen Sittenwidrigkeit Vertragsabschluss zur Vorbereitung strafbarer Handlungen

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 02.01.2019 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Wuppertal abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 812; BGB § 818; BGB § 817 S. 2; BGB § 138 Abs. 1;

Gründe

I.

Gegenstand des Rechtsstreits sind Gewährleistungsansprüche aus dem Kauf eines gebrauchten BMW X5, die der Kläger gegen den Beklagten geltend macht.