Gewährung einer Investitionszulage auf ein vollständig angezahltes Wirtschaftsgut; kein sog. Null-Antrag im Jahr der Anschaffung; Anzahlungen i. S. des § 4 Satz 2 InvZulG 1993
FG Brandenburg, Urteil vom 12.12.2000 - Aktenzeichen 3 K 618/99 I, AO
DRsp Nr. 2001/8701
Gewährung einer Investitionszulage auf ein vollständig angezahltes Wirtschaftsgut; kein sog. Null-Antrag im Jahr der Anschaffung; Anzahlungen i. S. des § 4 Satz 2 InvZulG 1993
1. Für die Gewährung der Investitionszulage auf die vollständige Anzahlung in 1993 auf einen Ende 1993 bestellten und im Februar 1994 gelieferten, als LKW anzusehenden VW-Transporter (Hochkastenwagen) ist es nicht erforderlich, dass der Investor den VW-Transporter im Jahr der Anschaffung (1994) in einem erneuten Investitionszulagenantrag aufführt, obwohl er für ihn keine Investitionszulage mehr begehrt. Eine solche Pflicht zur Stellung eines sog. Null-Antrags ist im InvZulG nicht angeordnet. Zudem fehlt dafür auch das praktische Bedürfnis.2. Anzahlungen im Sinne des § 4 Satz 2 InvZulG 1993 sind Vorleistungen auf ein zu einem späteren Zeitpunkt vollzogenes Anschaffungsgeschäft im Sinne des § 2InvZulG 1993, welches zu begünstigten Investitionen führt.