FG Brandenburg - Urteil vom 12.12.2000
3 K 618/99 I, AO
Normen:
InvZulG 1993 § 6 Abs. 1 ; InvZulG 1993 § 6 Abs. 3 Satz 2; InvZulG 1993 § 4 Satz 2; InvZulG 1993 § 2 ; InvZulG 1993 § 3 Satz 1 Nr. 3 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 847

Gewährung einer Investitionszulage auf ein vollständig angezahltes Wirtschaftsgut; kein sog. Null-Antrag im Jahr der Anschaffung; Anzahlungen i. S. des § 4 Satz 2 InvZulG 1993

FG Brandenburg, Urteil vom 12.12.2000 - Aktenzeichen 3 K 618/99 I, AO

DRsp Nr. 2001/8701

Gewährung einer Investitionszulage auf ein vollständig angezahltes Wirtschaftsgut; kein sog. Null-Antrag im Jahr der Anschaffung; Anzahlungen i. S. des § 4 Satz 2 InvZulG 1993

1. Für die Gewährung der Investitionszulage auf die vollständige Anzahlung in 1993 auf einen Ende 1993 bestellten und im Februar 1994 gelieferten, als LKW anzusehenden VW-Transporter (Hochkastenwagen) ist es nicht erforderlich, dass der Investor den VW-Transporter im Jahr der Anschaffung (1994) in einem erneuten Investitionszulagenantrag aufführt, obwohl er für ihn keine Investitionszulage mehr begehrt. Eine solche Pflicht zur Stellung eines sog. Null-Antrags ist im InvZulG nicht angeordnet. Zudem fehlt dafür auch das praktische Bedürfnis. 2. Anzahlungen im Sinne des § 4 Satz 2 InvZulG 1993 sind Vorleistungen auf ein zu einem späteren Zeitpunkt vollzogenes Anschaffungsgeschäft im Sinne des § 2 InvZulG 1993, welches zu begünstigten Investitionen führt.

Normenkette:

InvZulG 1993 § 6 Abs. 1 ; InvZulG 1993 § 6 Abs. 3 Satz 2; InvZulG 1993 § 4 Satz 2; InvZulG 1993 § 2 ; InvZulG 1993 § 3 Satz 1 Nr. 3 ;

Entscheidungsgründe: