Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 13. Juli 2020 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin auch im Berufungsverfahren zu erstatten.
Streitig ist die Gewährung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
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