FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 04.12.2013
2 K 201/12
Normen:
GewStG § 8 Nr. 1;

Gewerbesteuer: Vorliegen einer Dauerschuld für den Erwerb eines Grundstücks

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 04.12.2013 - Aktenzeichen 2 K 201/12

DRsp Nr. 2014/1560

Gewerbesteuer: Vorliegen einer Dauerschuld für den Erwerb eines Grundstücks

Der Charakter als Dauerschuld für Anschaffungsdarlehen wird im Zeitpunkt der Anschaffung eines Grundstücks bestimmt und behält diesen Charakter trotz Änderung des Gesellschaftszwecks und Umwidmung des Grundstücks in Umlaufvermögen bei.

Normenkette:

GewStG § 8 Nr. 1;

Tatbestand:

Die Klägerin wendet sich gegen die Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen gemäß § 8 Nr. 1 Gewerbesteuergesetz (GewStG) zum Gewinn aus Gewerbebetrieb.