Streitig ist, ob eine ursprünglich gem. § 35 Einkommensteuergesetz (EStG) gewährte Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte in bestandskräftig gewordenen Einkommensteuer (ESt)-Bescheiden nach Umqualifizierung der Einkünfte in solche aus selbständiger Arbeit und Aufhebung der parallel ergangenen Festsetzungen von Gewerbesteuer-Messbeträgen durch entsprechende Änderung nicht mehr zu berücksichtigen ist.
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