I. Die Klägerinnen und Revisionsklägerinnen (Klägerinnen), Gesellschaften in der Rechtsform der GmbH, waren ab 1993 als Organgesellschaften mit dem Beigeladenen --dieser als Organträger-- im Rahmen eines gewerbesteuerrechtlichen Organschaftsverhältnisses verbunden. Ab 1995 bestand zwischen der Klägerin zu 1 und dem Beigeladenen ein Gewinnabführungsvertrag mit der Folge einer auch körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft. Der Geschäftsbetrieb der Klägerin zu 2 wurde zum 31. Dezember 1995 auf den Beigeladenen übertragen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|