FG Düsseldorf - Urteil vom 05.11.1999
18 K 2876/96 G
Normen:
GewStG § 2 Abs. 1; EStG § 15 Abs. 2;
Fundstellen:
DB 2000, 1369
EFG 2000, 504

Gewerbetrieb; Parkplatzvermietung; Mieterwechsel; unternehmerische Organisation - Gewerbsmäßige Parkplatzvermietung

FG Düsseldorf, Urteil vom 05.11.1999 - Aktenzeichen 18 K 2876/96 G

DRsp Nr. 2001/1624

Gewerbetrieb; Parkplatzvermietung; Mieterwechsel; unternehmerische Organisation - Gewerbsmäßige Parkplatzvermietung

Die Vermietung von Kfz-Abstellplätzen auf einem unbewachten privaten Grundstück an ständig und schnell wechselnde Nutzer kann einen Gewerbebetrieb darstellen, wenn der Steuerpflichtige nach den Gesamtumständen zur Erbringung der von ihm angebotenen Leistungen eine unternehmerische Organisation bereitstellt (Beschäftigung von Hilfskräften, Herrichtung des Platzes).

Normenkette:

GewStG § 2 Abs. 1; EStG § 15 Abs. 2;

Tatbestand:

I.