BFH vom 31.10.1996
VIII B 129/95

Gewerbeverlust bei Realteilung

BFH, vom 31.10.1996 - Aktenzeichen VIII B 129/95

DRsp Nr. 1997/8149

Gewerbeverlust bei Realteilung

Bei der Realteilung einer Personengesellschaft muß im Hinblick auf die Unternehmensidentität feststellbar sein, welche Organisationseinheit den Verlust in der Vergangenheit erwirtschaftet hat.

Für die Praxis:

Vgl. dazu auch Abschn. 68 Abs. 5 GewStR.