Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 25.06.2019 – 6 K 1543/16 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist ein Kreditinstitut, das seine gewerblichen Einkünfte durch Bilanzierung ermittelt.
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