FG Thüringen - Urteil vom 20.03.2019
3 K 273/17 n. rk.
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
BFH, - Vorinstanzaktenzeichen X R 19/19

Gewerbliche Einnahmen eines Profi-Sportlers auf Grund von Sponsorenverträgen

FG Thüringen, Urteil vom 20.03.2019 - Aktenzeichen 3 K 273/17 n. rk.

DRsp Nr. 2019/14548

Gewerbliche Einnahmen eines Profi-Sportlers auf Grund von Sponsorenverträgen

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Streitig ist, unter welcher Einkunftsart Zahlungen der A in Höhe von 6.516,69 € zu erfassen sind. Der anfangs noch streitige Umfang zusätzlicher Betriebsausgaben wurde im Rahmen der mündlichen Verhandlung durch eine tatsächliche Verständigung geklärt.

Der Kläger ist B und erzielte im Streitjahr hieraus Einkünfte in Höhe von 30.751 €.

Zudem ist er X (Sportler). Als Mitglied der Sportfördergruppe der C nimmt er an X-Meisterschaften teil. Ausweislich seiner Homepage hat er als Sponsoren die D, die Firma E, die Firma F, die Firma H sowie die Firma I.

Ausweislich wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/J) erzielte er folgende Erfolge:

Olympische Spiele, Weltmeisterschaften, Europameisterschaften, Deutsche Meisterschaften und Weltcupveranstaltungen.

Laut einer Zeitungsnotiz vom ... 2018 hat er seine Karriere beendet und wird Nachwuchstrainer.