Streitig ist, unter welcher Einkunftsart Zahlungen der A in Höhe von 6.516,69 € zu erfassen sind. Der anfangs noch streitige Umfang zusätzlicher Betriebsausgaben wurde im Rahmen der mündlichen Verhandlung durch eine tatsächliche Verständigung geklärt.
Der Kläger ist B und erzielte im Streitjahr hieraus Einkünfte in Höhe von 30.751 €.
Zudem ist er X (Sportler). Als Mitglied der Sportfördergruppe der C nimmt er an X-Meisterschaften teil. Ausweislich seiner Homepage hat er als Sponsoren die D, die Firma E, die Firma F, die Firma H sowie die Firma I.
Ausweislich wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/J) erzielte er folgende Erfolge:
Olympische Spiele, Weltmeisterschaften, Europameisterschaften, Deutsche Meisterschaften und Weltcupveranstaltungen.
Laut einer Zeitungsnotiz vom ... 2018 hat er seine Karriere beendet und wird Nachwuchstrainer.
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