I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft mittelbar die Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG). Gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG gilt die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer offenen Handelsgesellschaft, einer Kommanditgesellschaft oder einer anderen Personengesellschaft in vollem Umfang als Gewerbebetrieb, wenn die Gesellschaft auch eine Tätigkeit im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausübt, also Einkünfte aus einem gewerblich betriebenen Unternehmen erzielt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|