FG Münster - Urteil vom 22.11.2005
13 K 3370/00 G,F
Normen:
GewStG § 2 Abs. 1 S 2 ; EStG § 15 Abs. 1 S 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2006, 1374
EFG 2006, 681

Gewerbliche Tätigkeit als Treuhänder

FG Münster, Urteil vom 22.11.2005 - Aktenzeichen 13 K 3370/00 G,F

DRsp Nr. 2006/2623

Gewerbliche Tätigkeit als Treuhänder

Die Treuhandtätigkeit einer aus Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern bestehenden GbR führt zu gewerblichen Einkünften.

Normenkette:

GewStG § 2 Abs. 1 S 2 ; EStG § 15 Abs. 1 S 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Treuhandtätigkeit einer aus Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern bestehenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu gewerblichen Einkünften führt.

A war in den Streitjahren Treuhandkommanditist mehrerer geschlossener Immobilienfonds, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielten.