BFH vom 02.09.1993
III B 99/92

Gewerblicher Grundstückshandel (§ 15 EStG)

BFH, vom 02.09.1993 - Aktenzeichen III B 99/92

DRsp Nr. 1997/8714

Gewerblicher Grundstückshandel (§ 15 EStG)

Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist es für die Überschreitung der Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum gewerblichen Grundstückshandel erforderlich, daß mindestens vier einzelne Objekte, seien es unbebaute oder bebaute Grundstücke, Gebäude oder Eigentumswohnungen, angeschafft bzw. errichtet und veräußert werden. Es ist jedoch ernstlich zweifelhaft, ob dem Gesellschafter einer Personengesellschaft zur Bestimmung bzw. Überschreitung der 3-Objekt-Grenze auch Grundstücksverkäufe der Gesellschaft zugerechnet werden können.