FG Münster - Beschluss vom 10.12.2001
1 V 3502/01 E,G,U
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 S 1 ; EStG § 6 Abs. 5 ; AO § 162 ; EStG § 15 Abs. 2 ;

Gewerblicher Grundstückshandel

FG Münster, Beschluss vom 10.12.2001 - Aktenzeichen 1 V 3502/01 E,G,U

DRsp Nr. 2002/3342

Gewerblicher Grundstückshandel

Im Rahmen der im AdV-Verfahren gebotenen summarischen Prüfung bestehen ernstliche Zweifel daran, ob die Einbringung mehrerer Grundstücke eines gewerblich tätigen Grundstückshändlers in eine Personengesellschaft (Grundstücks-GbR) gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten als Veräußerung anzusehen ist.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 S 1 ; EStG § 6 Abs. 5 ; AO § 162 ; EStG § 15 Abs. 2 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob der Antragsteller (Ast.) einen gewerblichen Grundstückshandel unterhalten hat, bzw. die Höhe des Gewinns aus einem solchen Grundstückshandel. Hinsichtlich einer vom Ast. betriebenen Schankwirtschaft ist ferner die Berechtigung des Antragsgegners (Ag.) zur Vornahme von Zuschätzungen sowie die Höhe eines Aufgabegewinns streitig.