FG Münster vom 07.12.2000
14 K 4707/97 E
Fundstellen:
EFG 2002, 17

Gewerblicher Grundstückshandel bei hohen Vorfälligkeitsentschädigungen

FG Münster, vom 07.12.2000 - Aktenzeichen 14 K 4707/97 E

DRsp Nr. 2002/2389

Gewerblicher Grundstückshandel bei hohen Vorfälligkeitsentschädigungen

Werden innerhalb von fünf Jahren nach der Anschaffung, Herstellung oder grundlegenden Modernisierung mehr als drei Objekte veräußert, ist auch dann von einem gewerblichen Grundstückshandel auszugehen, wenn die Investitionen langfristig finanziert worden sind und bei der Veräußerung erhebliche Vorfälligkeitsentschädigungen anfallen.

Für die Praxis:

Eine ursprünglich bedingte Veräußerungsabsicht, die für einen gewerblichen Grundstückshandel Voraussetzung ist, ist nicht schon deshalb zu verneinen, weil die Veräußerung der Objekte anlässlich von Finanzierungsschwierigkeiten erfolgt ist.

Fundstellen
EFG 2002, 17