Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute. Sie waren Gesellschafter einer mit notariellem Vertrag vom 23. April 1982 gegründeten Gesellschaft bürgerlichen Rechts (im Folgenden: GbR). An der GbR war der Kläger zu 90 v.H. und die Klägerin zu 10 v.H. beteiligt. Der Kläger war zur Vertretung der GbR allein berechtigt. Gegenstand der Gesellschaft waren der Erwerb und die Verwaltung von Grundeigentum und die damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
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