FG Thüringen - Urteil vom 25.11.2004
IV 1221/04
Normen:
EStG (1990) § 15 Abs. 2 S. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2005, 1313
EFG 2005, 1062

Gewerblicher Grundstückshandel durch Errichtung eines Konsummarktes auf eigenem Grundstück und anschließenden Verkauf des Gesamtobjektes; Gewerbesteuermessbetrag 1992

FG Thüringen, Urteil vom 25.11.2004 - Aktenzeichen IV 1221/04

DRsp Nr. 2005/4425

Gewerblicher Grundstückshandel durch Errichtung eines Konsummarktes auf eigenem Grundstück und anschließenden Verkauf des Gesamtobjektes; Gewerbesteuermessbetrag 1992

1. Die Errichtung eines Verbrauchermarktes auf eigenem Grundstück und der anschließende Verkauf stellen eine nachhaltige, zu gewerblichen Einkünften führende Tätigkeit dar, wenn der Steuerpflichtige von Anfang an mit unbedingter Veräußerungsabsicht gehandelt und sich wie ein Bauträger betätigt hat. 2. Im Streitfall sprach insbesondere die kurze Zeitspanne zwischen Baubeginn und Abschluss des Vertrags über die Veräußerung für eine von Anfang an bestehende unbedingte Veräußerungsabsicht. Auch konnte der Steuerpflichtige nicht plausibel erklären, was ihn dazu bewogen hat, einen selbst errichteten Verbrauchermarkt im Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung vermieten zu wollen. Nicht entscheidend war, dass der Markt nach den Vorstellungen des Mieters und nicht nach den Wünschen des späteren Erwerbers errichtet worden war.

Normenkette:

EStG (1990) § 15 Abs. 2 S. 1 ;

Tatbestand: