BFH - Beschluß vom 20.12.2001
X B 91/01
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 775

Gewerblicher Grundstückshandel; neues Zulassungsrecht

BFH, Beschluß vom 20.12.2001 - Aktenzeichen X B 91/01

DRsp Nr. 2002/4842

Gewerblicher Grundstückshandel; neues Zulassungsrecht

1. Rechtsfragen die als erklärt anzusehen sind und für die kein für die Entscheidung des Streitfalls bedeutsamer rechtlicher Gesichtspunkt aufgezeigt wird, der eine neuerliche Aussage des BFH hierzu erforderlich erscheinen lässt, rechtfertigen auch nach neuem Zulassungsrecht nicht die Zulassung der Revision.2. Die Frage, ob ein gewerblicher Grundstückshandel oder lediglich private Vermögensverwaltung gegeben ist, ist das Ergebnis einer Gesamtwürdigung aller hierzu festzustellenden Umstände. Zu diesen Umständen kann auch die "Branchennähe" eines Stpfl., d. h. seine Tätigkeit als Immobilienmakler, zählen.

Gründe:

Die Beschwerde ist zulässig, aber unbegründet. Dies ist, weil das angefochtene Urteil am 2. April 2001 zugestellt wurde, nach der seit dem 1. Januar 2001 geltenden neuen Fassung der Finanzgerichtsordnung (FGO n.F.) zu beurteilen (s. dazu Art. 4 und 6 des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze --2. FGOÄndG-- vom 19. Dezember 2000).

Die geltend gemachten Zulassungsgründe sind entweder nicht in ausreichender Weise dargelegt worden (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO n.F.) oder sie sind nicht gegeben: