FG Nürnberg - Urteil vom 24.11.2000
VII 16/97
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 15 Abs. 2 ; GewStG § 2 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 530

Gewerblicher Grundstückshandel oder private Vermögensverwaltung

FG Nürnberg, Urteil vom 24.11.2000 - Aktenzeichen VII 16/97

DRsp Nr. 2002/4661

Gewerblicher Grundstückshandel oder private Vermögensverwaltung

Ein Steuerpflichtiger, der ein gemischtgenutztes Grundstück (Tennishalle, Laden, Gaststätte, Appartments, Wohnungen, Lager und Garagen) umbaut und renoviert, es anschließend vermietet und dann verkauft, der ein unbebautes Grundstück kauft es mit fünf Reihenhäusern bebaut um es anschließend an einen Immobilienhändler zu verkaufen, betreibt einen gewerblichen Grundstückshandel.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 15 Abs. 2 ; GewStG § 2 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob ein sogenannter gewerblicher Grundstückshandel vorliegt.

Der Kläger ist Fliesenlegermeister. Sein früheres Fliesenhandelseinzelunternehmen hat er seit 1982 an die Firma A. GmbH & Co KG verpachtet, bei der er leitender Angestellter ist. Außerdem betreibt er eine sonstige Vermögensberatung und Vermögensverwaltung als Einzelunternehmen.

Im Rahmen einer für die Jahre 1989 bis 1993 durchgeführten Außenprüfung sah der Betriebsprüfer und ihm folgend das Finanzamt in den Veräußerungen von zwei Grundstücken einen gewerblichen Grundstückshandel. Im einzelnen handelte es sich um folgende Vorgänge: