BFH - Beschluss vom 22.10.2002
X B 24/02
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 165

Gewerblicher Grundstückshandel, Verkauf an Angehörige

BFH, Beschluss vom 22.10.2002 - Aktenzeichen X B 24/02

DRsp Nr. 2003/147

Gewerblicher Grundstückshandel, Verkauf an Angehörige

1. Die für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels erforderliche Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erfordert, dass eine Tätigkeit am Markt gegen Entgelt und für Dritte äußerlich erkennbar angeboten wird. Es reicht aus, dass die Verkaufsabsicht nur einem kleinen Kreis von Personen - u. U. auch nur einer einzigen Person - bekannt wird und der Verkäufer damit rechnet, die Verkaufsabsicht werde sich herumsprechen.2. Auch im Verkauf an einen Angehörigen kann eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr gesehen werden.3. Es kann angenommen werden, dass beim nachhaltigen Verkauf von Grundbesitz der Stpfl. i.d.R. auch andere Personen zu verkaufen bereit sein wird, die Willens und in der Lage sind, den geforderten Kaufpreis zu zahlen.4. Die Frage der Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr muss unter Einbeziehung des gesamten Verhaltens des Stpfl. beantwortet werden.5. Grundstücke, die der Stpfl. offensichtlich ohne Gewinnerzielungsabsicht erworben hat und - unentgeltlich oder teilentgeltlich - veräußert, sind in die Objektzählung nicht einzubeziehen.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 ;

Gründe: