StBerG § 57 Abs. 2, 4 Nr. 1 ; WohnungsgemeinnützigkeitsGWohnungsgemeinnützigkeitsG (WGG) idF v. 29.02.1940, RGBl. I 438 § 1 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BGHSt 35, 232
MDR 1988, 792
Vorinstanzen:
OLG Hamburg,
Gewerblichkeit der Tätigkeit von Organen eines gemeinnützigen Wohnungsunternehmens
BGH, Urteil vom 29.02.1988 - Aktenzeichen StbSt(R) 1/87
DRsp Nr. 1997/3010
Gewerblichkeit der Tätigkeit von Organen eines gemeinnützigen Wohnungsunternehmens
»Die Anerkennung einer Genossenschaft als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen steht der Annahme einer gewerblichen Tätigkeit ihrer Organmitglieder nicht entgegen.«
Normenkette:
StBerG § 57 Abs. 2, 4 Nr. 1 ; WohnungsgemeinnützigkeitsGWohnungsgemeinnützigkeitsG (WGG) idF v. 29.02.1940, RGBl. I 438 § 1 Abs. 2 ;
Gründe:
I.
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