Streitig ist, ob Gewinnanteile aus einer atypisch stillen Beteiligung an einer Schweizer GmbH mit Sitz in der Schweiz von der deutschen Besteuerung ausgenommen sind.
Die verheirateten und im Bundesgebiet ansässigen Kläger wurden in den Streitjahren 1999 bis 2001 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|